Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vertragsumfang

Allen Verträgen, die von TEMPO RadbotInnen (im Folgenden TEMPO) mit KundInnen (im folgenden AuftraggeberInnen) über die Versendung, Beförderung und Behandlung von Gütern abgeschlossen werden, liegen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggebers bzw. der Auftragsgeberin die Kenntnis dieser AGB und erkennt diese ausdrücklich an. Stillschweigen des Auftraggebers bzw. der Auftragsgeberin gilt als Zustimmung. Entgegenstehenden AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Soweit die AGB von TEMPO keine abweichenden Bestimmungen enthalten, gelten ergänzend die Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung

    Leistungen

  1. Preisvereinbarungen der AuftraggeberInnen mit TEMPO beziehen sich stets nur auf die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Tarife. Diese erfahren sie bei Abgabe Ihrer Bestellung persönlich und direkt bei ihren RadbotInnen.

  2. Wird der Auftrag wieder entzogen, steht TEMPO, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen eine angemessene Provision zu.

  3. Lehnt der bzw. die EmpfängerIn die Annahme der zugestellten Sendung ab, so steht TEMPO ein angemessenes Entgelt für die Rückbeförderung zu (bis zum vollem Auftragstarif, Hin- und Rücktransport).

  4. TEMPO ist berechtigt, Sendungen, die an den/die von den Auftraggeberinnen bekannt gegebene/n EmpfängerIn nicht zugestellt werden können oder wenn die Abgabestelle nicht besetzt ist, auf Kosten des Absenders bzw. der Absenderin bis zur Klärung der Sachlage einzulagern.

  5. Die Definition und Beschreibung der einzelnen Dienstleistungen sowie der jeweilige Leistungsrahmen sind in den, zum Vertragsabschluss aktuellen, Produktinformationen enthalten. TEMPO steht es frei Art, Weg und Mittel für den Transport zu wählen.

    1. Gesondert wird an dieser Stelle die Expressfahrt definiert:
      Bei besonders dringenden Zustellungen bieten wir KundInnen innerhalb des Linzer Stadtgebiets (4020) und in Urfahr (4040) die Option der Expressfahrt. Diese Aufträge werden vorgereiht, weshalb wir dabei die Ankunft der BotIn bei der AuftraggeberIn innerhalb von 30 Minuten ab Auftragsannahme garantieren. Die Zustellung findet daraufhin auf direktem Wege und ohne Zwischenstopps statt. Bei Expressfahrten wird ein Aufpreis von 75 % auf den Routenpreis verrechnet, Stopppauschalen und etwaige andere Zuschläge sind von diesem Aufpreis nicht betroffen. Die Behandlung eines Auftrags als Expressfahrt erfolgt nur mit Einverständnis der AuftraggeberIn.

  6. Ausgeschlossene Leistungen

  7. Vom Transport ausgeschlossen sind, sofern nicht anders schriftlich gesondert vereinbart, folgende Sendungen:

    1. die nicht den durch den/die Auftraggeberinnangegebenen Maßen entsprechen, insbesondere bei Überschreitung der Maximalmaße und Maximalgewichte,

    2. die von besonderem Wert sind, insbesondere Edelsteine, Zahlungsmittel, Schmuck, Dokumente, Aktien, Wertpapiere, Urkunden, Edelmetalle, Scheck- und Kreditkarten, Wechsel, Sparbücher, sowie sonstige Papiere, für die im Schadensfall keine Sperrung oder Kraftloserklärungs- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können,

    3. deren Beförderung/Aufbewahrung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt,

    4. die Waffen, Explosivstoffe oder Militärgut enthalten,

    5. die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für Umwelt, Personen und/oder Tiere darstellen könnten,

    6. die sterbliche Überreste von Menschen oder Tieren bzw. lebende Tiere enthalten,

    7. deren Inhalte als politisch sensibel betrachtet werden könnten,

    8. Sendungen mit fehlender oder unzureichender Empfängeradresse,

    9. Sendungen mit mangelnder Verpackung, wenn Gefahr besteht, dass die Ware dadurch beschädigt werden könnte.

  8. Sämtliche Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch die Übergabe von ausgeschlossenem Transportgut durch den/die AuftraggeberIn (oder in dessen Auftrag) an RadbotInnen entstehen, sind, unabhängig von etwaigem Verschulden, von dem Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin zu ersetzen.

  9. TEMPO ist nicht verpflichtet, Sendungen hinsichtlich eines Transportausschlusses zu prüfen. Des Weiteren kann die Annahme oder Beförderung von Produkten ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

  10. Pflichten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin

  11. Die Auftraggeberinnen haben ihre Adresse, sowie die Zustelladresse und etwaige Adressenänderungen TEMPO unverzüglich anzuzeigen; andernfalls ist die letzte vom Auftraggeberinnen bekannt gegebene Adresse maßgeblich.

  12. Die von TEMPO zu befördernden Güter müssen sachgemäß auf den Transport vorbereitet und transportsicher (bei Regen oder Schnee wasserfest), kompakt verpackt werden.

  13. Die Auftraggeberinnen haben dafür zu sorgen, dass wichtige Sendungsdaten, mindestens aber Absender, genaue Zustelladresse- und Name, sowie gewünschte Liefertermine (Zeitfenster) angegeben werden.

  14. Des weiteren haften die Auftraggeberinnen dafür, dass der Sendung die gesetzlich, behördlich oder vertraglich jeweils vorgeschriebenen bzw. erforderlichen Begleitpapiere pflichtgemäß, vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt beigelegt sind. Auf Verlangen müssen weitere Auskünfte erteilt werden. Insbesondere hat der bzw. due AuftraggeberIn den Wert der Sendung wahrheitsgemäß anzugeben, wobei diese Wertangabe ausdrücklich nicht als Interesse- oder Wertdeklaration i.S.d. Art 24, 26 CMR zu verstehen ist. TEMPO ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die der Sendung beigefügten Papiere und die erteilten Auskünfte ausreichend und richtig sind.

  15. Liefertermine

  16. Zusagen über Abholfristen, Lieferfristen und Auslieferungstermine sind unverbindlich. Überschreitungen berechtigen die Auftraggeberinnen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen TEMPO, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung zwischen den Auftraggeberinnen und TEMPO über einen fixen Liefertermin vor und die Terminüberschreitung wurde von TEMPO grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.

  17. Haftung

  18. Alle von TEMPO übernommenen Aufträge werden mit größter Sorgfalt in dem Bemühen um sofortige Zustellung ausgeführt. Sollte es wider Erwarten zu Beschädigung von Gütern, Lieferverzögerungen oder Verlust kommen, so haftet TEMPO dafür im Falle leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung der Art 17-28 CMR und lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln mit bis zu 350,- € (netto). Die Geltendmachung von ideellen Werten und mittelbaren Schäden ist keinesfalls möglich.

  19. Im Falle von Verlust oder Beschädigung des Transportgutes sowie von Lieferterminüberschreitungen haben die Auftraggeberinnen dies TEMPO spätestens bis 09.00 Uhr des nächsten Werktages schriftlich mittels Briefes oder e-Mail mitzuteilen. Andernfalls können keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen TEMPO geltend gemacht werden.

  20. Für den Fall, dass ausgeschlossene Sendungen (3. Absatz 1-3) ohne nachweisliche, schriftliche Kenntnisnahme seitens TEMPO an den/die AuftragnehmerIn übergeben werden, ist die Haftung von TEMPO ausgeschlossen. Sollte dies die Haftung aufgrund gesetzlich zwingender Vorschriften nicht ausschließen, stellt die Unterlassung der Information von TEMPO durch die Auftraggeberinnen zumindest ein grobes Mitverschulden der AuftraggeberInnen dar.

  21. TEMPO haftet nicht für durch höhere Gewalt oder leichte Fahrlässigkeit verursachte Überschreitung von Lieferterminen bzw. verspätete Annahme oder Ablieferung sowie Verlust und Beschädigung des Transportgutes.

  22. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen haben die Auftraggeberinnen die vollständige und unbeschädigte Übernahme der Sendung durch TEMPO zu beweisen.

  23. Für Schäden, die im Vermögensbereich der Auftraggeberinnen entstehen oder für Folgeschäden jeder Art haftet TEMPO nicht. Ausgeschlossen von der Haftung sind weiters Forderungen für Zölle und sonstige Abgaben.

  24. Für Schäden, die durch Diebstahl, Erpressung oder Raub entstehen, übernimmt TEMPO keine Haftung.

  25. TEMPO haftet nicht für Schäden, die beim Transport durch Dritte unter Vermittlung von TEMPO entstanden sind. Dies gilt auch für Transportleistungen durch Dritte, deren Bezahlung über TEMPO abgewickelt wird.


Verrechnungsmodi

  1. TEMPO bietet folgende Möglichkeiten der Verrechnung an:

    Die Bezahlung der Leistung erfolgt per Monatsrechnung. 

  2. Zahlung

    1. Das Zahlungsziel beträgt zehn Tage ab Rechnungsdatum.

    2. Nach Ende des Zahlungszieles erinnern wir an die Zahlung und gewähren fünf weitere Werktage um die Rechnung zu begleichen.

    3. Nach Ende des zweiten Zahlungszieles mahnen wir (Mahngebühr € 10,-) die Zahlung und gewähren fünf weitere Werktage um die Rechnung zu begleichen.

    4. Sollte der zweiten Zahlungsaufforderung innerhalb fünf Werktagen ab Ausgangsdatum nicht Folge geleistet werden, ist TEMPO berechtigt, die offene Forderung an ein Inkassobüro weiterzugeben.


Verjährung

Sämtliche Ansprüche gegen TEMPO sind binnen 3 Monaten ab der Ablieferung oder dem Zeitpunkt der geplanten Ablieferung gerichtlich geltend zu machen.

Zusatzvereinbarungen

Zum Abschluss von etwaigen Zusatzvereinbarungen gilt ausschließlich die Schriftform als vereinbart. Mündliche oder fernmündliche Nebenabsprachen oder Vereinbarungen können die Schriftform nicht ersetzen und haben somit keine Wirksamkeit. Demnach kann auch nicht nach mündlichen Vereinbarungen von der Schriftform abgegangen werden.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft, dies zieht aber nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der AGB nach sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann so auszulegen, wie es am ehesten dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages entspricht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt dann die gesetzlich zwingend vorgeschriebene Regelung ein.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wurde Linz vereinbart. Sind die Auftraggeberinnen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und sind nicht die zwingenden Bestimmungen der CMR anzuwenden, so ist, solange eine entsprechende zwingende gesetzliche Regelung besteht, für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit TEMPO gemäß § 14 KSchG das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der bzw. die AuftraggeberIn seinen/ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat.

Datenschutz

Zur Sicherstellung der Transportleistungen ist der bzw. die AuftragnehmerIn berechtigt, die in Zusammenhang mit der Beförderung anfallenden personenbezogenen Daten zu speichern, zu verarbeiten und an andere Partner des Auftragsnehmers bzw. Auftragnehmerin, auch grenzüberschreitend, zu übermitteln. Die Datenverarbeitung kann insbesondere auch im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote, die wir erbringen, vorgenommen werden. Soweit notwendig, sind wir berechtigt, Daten auch an staatliche Stellen, insbesondere Zollstellen, weiterzuleiten.

Der/die AuftragnehmerIn verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der Aufträge des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin zu verwenden und ausschließlich dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin zurückzugeben oder nur nach dessen schriftlichem Auftrag zu übermitteln. Desgleichen bedarf eine Verwendung der überlassenen Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers bzw. der Auftragnehmerin eines derartigen schriftlichen Auftrages. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit dem Datenverkehr beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer bzw. der AuftranehmerIn aufrecht. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit ist auch für Daten von juristischen Personen und handelsrechtlichen Personengesellschaften einzuhalten. Der bzw. die AuftragnehmerIn erklärt rechtsverbindlich, dass er bzw. sie ausreichende Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der DSGVO ergriffen hat, um zu verhindern, dass Daten ordnungswidrig verwendet oder Dritten unbefugt zugänglich werden.

Der bzw. die AuftragnehmerIn trägt für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen Vorsorge, dass der bzw. die AuftraggeberIn die Bestimmungen auf Auskunft und das Recht auf Richtigstellung oder Löschung, laut DSGVO gegenüber dem Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem bzw. der AuftraggeberIn alle dafür notwendigen Informationen.

Der bwz. die AuftragnehmerIn ist nach Beendigung der Dienstleistung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem bzw. der AuftraggeberIn zu übergeben bzw. in dessen bzw. deren Auftrag für ihn bwz. sie weiter vor unbefugter Einsicht gesichert aufzubewahren oder auftragsgemäß zu vernichten. Der/die VersenderIn erklärt sich mit der Datenerfassung und -verarbeitung sowie -übermittlung nach obigen Maßgaben einverstanden.